Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie hier nicht fündig werden,
kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon.
Der Unterricht für neue Schülerinnen und Schüler beginnt in der Regel mit dem Anfang des neuen Schuljahres nach den Sommerferien.
Ein Beginn zum Schulhalbjahr (1.Februar) oder im laufenden Schuljahr ist nach individueller Absprache ebenfalls möglich.
Sollte es bei der Anmeldung für das jeweilig gewünschte Fach einmal keine freien Plätze geben, so wird die Anmeldung in die Warteliste aufgenommen bis seitens der Musikschule ein freier Platz angeboten werden kann.
Während dieser Zeit bleibt die Anmeldung unverbindlich.
Für genaue Informationen zu den Gebühren laden Sie sich bitte die komplette Gebührenordnung im Download - Bereich herunter.
Für eine individuelle Auskunft können Sie uns während unserer Öffnungszeiten
telefonisch kontaktieren oder Sie schreiben uns eine eMail.
Ja. Mit dem entsprechenden Antrag ist eine 50%ige Ermäßigung des Unterrichts
möglich. Sollten sie diese in Anspruch nehmen wollen, lesen sie bitte den § 11 der
Gebührenordnung und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise
persönlich oder postalisch im Sekretariat der Musikschule ein. Diese Unterlagen
bedürfen der Schriftform, deshalb bitte keine E-Mails in dieser Angelegenheit.
Nein. Für die Städt. Musikschule Kamen gilt die Ferien- und Feiertagsordnung für öffentlich allgemeinbildende Schulen.
Ja. Wie freuen uns, unseren Schülerinnen und Schülern, mit Ausnahme von Klavier,
Mietinstrumente anbieten zu können, solange unser Kontingent ausreicht. Den dazu
erforderlichen Antrag und Auskünfte zur Verfügbarkeit erhalten sie in unserem
Sekretariat. Bitte beachten Sie, dass es bei Schlagzeug und Keyboard nur
ein begrenztes Kontingent gibt.
Im besonderen Falle des Klavierunterrichts ist es äußerst sinnvoll, auch auf einem Klavier oder zumindest auf einem guten E-Piano mit gewichteter Tastatur üben zu können.
In den letzten Jahren haben wir vermehrt festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klavierklassen, die daheim auf einem sogenannten Keyboard übten, im Unterricht zunehmend Probleme bekamen.
Dies erklärt sich daraus, dass die Tastaturen von Keyboards sich wesendlich leichter drücken lassen, was dazu führte, dass die Schülerinnen und Schüler die Tasten drückten, aber kein „richtiger“
Ton aus dem Klavier kam. Somit wurde es zunehmend schwerer für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Aus pädagogischen Gesichtspunkten und im Sinne der Freude am Instrument würden wir Sie
bitten, dies in ihre Überlegungen einzubeziehen.
Nein. Im Bereich der instrumentalen Unterrichtsfächer wird in der Regel auf eine
Probezeit verzichtet. Für weitere Informationen lesen sie bitte § 6 der Gebührenordnung.
Ja. Bei der MFE gelten die ersten 2 Monate als gebührenpflichtige Probemonate.
Bei „Erlebnis Musik“ und EMI gelten die ersten 4 Wochen als gebührenpflichtige Probezeit.
Kündigungen sind nur zum 31. Juli oder 31. Januar des jeweiligen Jahres möglich. Eine Kündigung muss bis spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Termin in Schriftform in unserem Sekretariat eingegangen sein. Kündigungen in Form einer E-Mail können nicht bearbeitet werden. Sie können uns aber auch gerne ein Fax schicken.